Wer kann sich wann und wo impfen lassen?

Allgemein #

Ab dem 02.10.2023 gilt die neue Impfempfehlung für den Herbst/Winter 2023. Aufgrund der vorbestehenden Immunität der Bevölkerung besteht bei Personen unter 65 Jahren ohne Risikofaktoren ein sehr geringes Risiko für eine schwere Erkrankung. Grundsätzlich formulieren BAG und EKIF deshalb für diese Personengruppe keine Empfehlung für eine Impfung gegen Covid-19.

  • Eine Covid-19-Impfung ist nicht empfohlen
  • Falls bei fehlender medizinischer Empfehlung eine Impfung gewünscht wird (z.B. für Reisen), findet ein Beratungsgespräch mit einer Ärztin/einem Arzt im Impfzentrum statt und es muss ein Haftungsausschluss unterzeichnet werden, da diese ausserhalb der Impfempfehlung von BAG und EKIF erfolgt. Die Impfung ist nur gegen Selbstzahlung möglich.
  • Für schwer immungeschwächte Personen ohne bisherige Impfungen gilt ein spezielles Impfschema Abbildung aus der Impfempfehlung von BAG und EKIF):

Für die Impfung von schwer immunsupprimierten Personen und BGP muss ein Arztbrief/ein Rezept mit der Bestätigung der Indikation vorliegen, damit die Impfung kostenlos durchgeführt werden kann.

Generell muss ein Abstand von mindestens 6 Monaten nach einer (bekannten) Covid-19-Erkrankung oder einer Covid-19-Impfung eingehalten werden.

Auffrischimpfungen

  • Bei Personen unter 65 Jahren ohne Risikofaktoren wird keine weitere Impfung empfohlen.
  • BAG und EKIF empfehlen besonders gefährdeten Personen (BGP) ab 16 Jahren eine einzelne Impfdosis gegen Covid-19 im Herbst/Winter 2023 (zwischen Mitte Oktober und Dezember).

Zu den BGP für schwere Covid-19-Verläufe gehören Personen über 65 Jahren sowie Personen über 16 Jahren mit erhöhtem individuellen Gesundheitsrisiko aufgrund einer Vorerkrankung (inkl. schwangere Frauen mit Vorerkrankungen) oder Trisomie 21.

Es muss ein Abstand von mindestens 6 Monaten nach letzter Covid-19-Impfung oder einer (bekannten) Covid-19-Erkrankung eingehalten werden.

  • Schwer immunsupprimierte Personen und BGP  müssen einen Arztbrief/ein Rezept mit der Bestätigung der Indikation vorweisen, damit die Impfung kostenlos durchgeführt werden kann.
  • Falls bei fehlender medizinischer Empfehlung eine Impfung gewünscht wird (z.B. für Reisen), findet ein Beratungsgespräch mit einer Ärztin/einem Arzt im Impfzentrum statt und es muss ein Haftungsausschluss unterzeichnet werden, da diese ausserhalb der Impfempfehlung von BAG und EKIF erfolgt. Die Impfung ist nur gegen Selbstzahlung möglich.

Impfzentrum #

Für einen Termin im Impfzentrum melden Sie sich selbst an über https://wir-impfen.ch

Sie können bei der Anmeldung direkt einen passenden Termin aussuchen und buchen. Den gewählten Termin können Sie jederzeit selbst online umbuchen.

Hier finden Sie eine Kurzanleitung zum Anmeldeprozess bzw. ein kurzes Anleitungvideo.

Sie können auch ohne Termin (Walk-in) ins Impfzentrum vorbeigehen und sich impfen lassen.

Wichtig ist, dass Sie die Unterlagen der bisherigen Impfungen (Covid-Zertifikat) dabeihaben, sowie ID und Krankenkassenkarte.


Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, können Sie ihn online selbst ändern. Sie melden sich mit Ihrem Namen und Passwort bei https://www.wir-impfen.ch an und wählen im Profil den Admin-Bereich aus. Dann klicken Sie auf „Meine Termine“. Dort werden Ihre Termine angezeigt und können direkt auch angepasst werden. Hier finden Sie ein weiteres kurzes Anleitungsvideo zu diesem Thema.

Ablauf im Impfzentrum #

Seien Sie pünktlich im Impfzentrum und bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • Anmeldebestätigung mit QR-Code, die Sie per Mail erhalten haben,
  • amtlicher Ausweis (Als amtlicher Ausweis werden alle von einer Behörde ausgestellten Dokumente akzeptiert, welche die Identität bestätigen. Bei ID und Pässen ist die Gültigkeitsdauer unerheblich (diese dürfen abgelaufen sein).
  • Krankenkassenkarte

Eine Impfung im Impfzentrum ist nur möglich, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen folgt die Impfung durch eine Gesundheitsfachperson. Der Impfstoff wird in die Muskulatur am Oberarm gespritzt. Aktuell sind in der Schweiz zwei Impfstoffe (Moderna und Pfizer) zugelassen. Es ist nicht möglich, den Impfstoff zu wählen. Nach der ersten Impfung bleiben Sie zur Überwachung 15 Minuten in einem Wartebereich. Bei der Zweitimpfung verkürzt sich diese Dauer auf 5 Minuten. Der Ablauf im Impfzentrum dauert bei der Erstimpfung rund 20 Minuten. Bei der Zweitimpfung halbiert sich der Zeitaufwand.

Beachten Sie, dass nur unbedingt notwendige Begleitpersonen mit Ihnen ins Impfzentrum hineinkommen dürfen. Im Impfzentrum gelten Maskenpflicht, Abstandsregel sowie die gängigen Hygienemassnahmen.

Keinen Zutritt erhalten:

  • Personen mit Fieber oder anderen COVID-19-Symptomen,
  • Begleitpersonen (Ausnahme: Assistenzpersonen),
  • Tiere (Ausnahme: Assistenztiere)

Bei Problem mit der Plattform wenden Sie sich bitte per E-Mail an unseren Support:
support@wir-impfen.ch.

Apotheken #

Auch verschiedene Apotheken bieten Impfungen an. In der Regel ist der Impfstoff von Moderna verfügbar. Bitte erkundigen Sie sich bei den Apotheken.

Hier finden Sie eine Übersicht der Apotheken: https://www.sg-impft.ch/corona-impfung/impfkarte

Arztpraxen #

Im Kanton St.Gallen impfen teilweise auch die Hausärzte. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Hausarzt ob er Covid-Impfungen anbietet.